Donnerstag, 25. April 2024
Notruf: 112

Was ist nach einem Brand zu tun?

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen,

Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert.

Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzung (Ruß) sichtbar sind. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußpartikel wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Punkt 2.

War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:  

Vorsicht mit Ihren elektrischen Anlagen und Geräten. Durch die Wärmeeinwirkung oder Löschwasser können Leitungen, Verteilerdosen, Schaltkästen sowie elektrische Geräte beschädigt sein. Lassen Sie die elektrischen Anlagen durch einen Fachmann überprüfen.

Unsere konkreten Tipps:  

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
  2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied sich nach dem Brand unwohl fühlen, suchen Sie einen Arzt auf!
  3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie, bevor Sie in die Wohnung gehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei!
    Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt nötig in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
  4. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
  5. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung. Sprechen Sie zum Schutz vor finanziellen Nachteilen mögliche Sanierungsmöglichkeiten bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab.
  6. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsleitstelle (Tel.: 112), diese vermitteln Ihnen Hilfe.
  7. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
  8. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist eine Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!


Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten.


Erstmaßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus. Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem
Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (siehe Anschriften unten) leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle nach verwertbaren Bestandteilen, nicht verwertbarem Restmüll und Sonderabfällen unterteilt werden.

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

  • Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
  • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

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